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VGH Bayern, 09.10.2009 - 2 ZB 09.1263 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Abgrenzung von Innen- und Außenbereich; topographische Abgrenzung ("...bächl"); keine Zulassungsgründe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91
Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht, …
Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2009 - 2 ZB 09.1263
Maßgeblich ist vielmehr die einzelfallbezogene Wertung des konkreten Sachverhalts unter Einbeziehung der gesamten örtlichen Gegebenheiten (vgl. BVerwG vom 14.11.1991 Az. 4 C 1/91 - juris). - BVerwG, 04.07.1990 - 4 B 103.90
Grenzlinie zwischen Innen- und Außenbereich
Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2009 - 2 ZB 09.1263
Die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich lässt sich nicht nach allgemein gültigen, etwa geografisch-mathematischen Maßstäben treffen, sondern nur aufgrund einer umfassenden Würdigung der gesamten örtlichen Gegebenheiten, insbesondere der optisch wahrnehmbaren topografischen Situation und der Umgebungsbebauung (vgl. BVerwG vom 4.7.1990 Az. 4 B 103/90 - juris). - VGH Bayern, 03.04.1998 - 2 B 97.747
Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2009 - 2 ZB 09.1263
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe in der Entscheidung vom 20. April 1998 (Az. 2 B 97.747) der Sache nach die gesamte Fläche südlich der K... Straße bis zur zweiten Reihe eingeschlossen von der G...straße und der F...straße als Innenbereich qualifiziert.
- VGH Bayern, 27.09.2010 - 2 ZB 08.2775
Einfügen; nähere Umgebung; Maß der baulichen Nutzung
So hat der Senat in späteren Entscheidungen für diesen Abschnitt der K... Straße hinsichtlich der Frage des Vorliegens eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils nur noch auf den südlichen Bereich abgestellt (vgl. BayVGH vom 9.10.2009 2 ZB 09.1263 und vom 20.4.1998 2 B 97.747). - VGH Bayern, 23.08.2021 - 2 N 20.1181
Anforderung an die städtebauliche Erforderlichkeit
Eine Straße kann ja nach den Umständen des Einzelfalls einen Bebauungszusammenhang herstellen oder trennende Wirkung zwischen Innen- und Außenbereich haben (vgl. BVerwG, B.v. 16.2.1986 - 4 B 19/88 - juris; BayVGH, B.v. 9.10.2009 - 2 ZB 09.1263 - juris).